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Accessify

Müssen Websites barrierefrei sein? Die Pflicht seit dem 28. Juni 2025

In Deutschland gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen.

Für wen die Pflicht gilt

Das Gesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Im Web betrifft das vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr: Wer online etwas verkauft oder Buchungen mit Vertragsabschluss entgegennimmt, fällt in der Regel darunter. Ein Online-Shop gehört fast immer dazu.

Eine reine Visitenkarten-Website ohne Bestell- oder Buchungsfunktion ist dagegen oft nicht direkt verpflichtet. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem, weil mehr Menschen deine Seite ohne Hürden nutzen können.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von der Pflicht ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wichtig dabei: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Hersteller von Produkten.

Was konkret gefordert ist

Die Anforderungen orientieren sich an den europäischen Standards für digitale Barrierefreiheit (EN 301 549, aufbauend auf den WCAG-Richtlinien). Praktisch heißt das zum Beispiel: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formulare und verständliche Sprache.

Dazu kommt die Barrierefreiheitserklärung: ein Dokument auf deiner Website, das den Stand beschreibt und einen Kontaktweg für Rückmeldungen nennt.

Was bei Verstößen droht

Die Marktüberwachung kann Mängel beanstanden und Nachbesserung verlangen. Dazu kommt, dass eine Seite mit Barrieren Besucher verliert, die gern gekauft hätten.

Wie weit sind deutsche Websites überhaupt?

Wir haben 14.984 Startseiten deutscher Unternehmen automatisiert auf neun Merkmale geprüft. Genau 111 davon hatten keinen einzigen Befund, das sind 0,7 Prozent. Auf allen übrigen fand die Prüfung im Schnitt 2,3 Barrieren.

Am häufigsten fehlt der Sprunglink zum Inhalt, nämlich auf 98 Prozent der Seiten. Fast die Hälfte zeichnet den Hauptinhalt nicht aus, knapp 30 Prozent haben keine Hauptüberschrift, und bei WooCommerce-Shops ist das Vergrößern auf dem Handy in 36 Prozent der Fälle gesperrt.

So findest du heraus, wo deine Website steht

Unser kostenloser Schnelltest prüft deine Startseite in unter einer Minute direkt im Browser und ordnet jeden Fund ein: was das kostenlose Widget sofort abdeckt, was in den Code muss und was nur ein Mensch beurteilen kann.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für meine Handwerker-Website?

Wenn deine Seite nur informiert und Kontakt anbietet, in der Regel nicht direkt. Sobald Kunden online buchen oder kaufen können, sieht es anders aus.

Reicht ein Widget, um die Pflicht zu erfüllen?

Nein. Ein Widget wie Accessify gibt deinen Besuchern sofort hilfreiche Bedienfunktionen. Fehler im Code müssen trotzdem im Code behoben werden, und die Barrierefreiheitserklärung gehört ebenfalls dazu.

Seit wann gilt das alles?

Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es setzt eine europäische Richtlinie um, den European Accessibility Act, deshalb gelten in der ganzen EU ähnliche Regeln.

Diese Seite erklärt die Lage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.